Häufig gestellte Fragen

Kann ich mich nur online für einen Lehrgang anmelden?

Ja, eine Anmeldung ist nur online über www.junior-coach.de. Bitte die E‑Mail-Adresse des Teilnehmers angeben (wichtig für den Online‑Campus).

Wann und wie wie bekomme ich die Bestätigung, dass ich auch wirklich "dabei bin"?

Spätestens sieben Tage vor Lehrgangsbeginn erhalten alle zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine offizielle Einladung per E‑Mail vom NFV.

Diese Einladung enthält alle wichtigen Informationen zum Lehrgang, unter anderem:

  • den Lehrgangsort und Anreisehinweise
  • Beginn und Ende
  • den Ablauf des Lehrgangs
  • eine Übersicht der mitzubringenden Materialien

Mit dem Einladungsschreiben werden außerdem verpflichtende Formulare versendet. Diese müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Lehrgangsbeginn mitgebracht werden:

  • Einverständniserklärung der Eltern (bei minderjährigen Teilnehmenden)
  • Zustimmung zu den Fotorechten
  • Schulbescheinigung / Schulbefreiung

Ohne diese Unterlagen ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keinen Platz erhalten, werden ebenfalls per E‑Mail informiert. Sollten durch Absagen Plätze frei werden, erfolgt eine Nachnominierung ebenfalls per E‑Mail.

Die offizielle Einladung kann zudem genutzt werden, um bei der Schulleitung eine Unterrichtsbefreiung zu beantragen.

Mit der Anmeldung wird eine aktive (sportpraktische) Teilnahme am Lehrgang zugesichert.
 

Wie viel kosten die Lehrgänge?

Die Teilnahmegebühr beträgt in der Regel 30 Euro. Für Lehrgänge mit Übernachtung liegt die Gebühr bei 50 Euro.

In der Teilnahmegebühr enthalten sind:

  • alle Lehrgangsunterlagen
  • ein Mittagessen an allen vier Lehrgangstagen

Die Abbuchung der Teilnahmegebühr erfolgt per SEPA‑Lastschriftmandat und wird nach Lehrgangsende vorgenommen. Das entsprechende Mandat wird bei der Anmeldung erteilt.

Wie werden die Plätze für einen Lehrgang vergeben?

Die Teilnehmerauswahl und Zuteilung erfolgt ausschließlich durch den NFV. Da möglichst viele Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Schulen und Regionen erreicht werden sollen, ist die Schulzugehörigkeit bzw. der Schulort ein wichtiges Auswahlkriterium.

Darüber hinaus können auch weitere Angaben, wie zum Beispiel die persönliche Motivation, in die Auswahl einfließen.

Hauptvoraussetzung für eine Teilnahme ist das richtige Alter:

  • Teilnehmen können Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren.

Begrenzte Plätze & Anmeldezeitpunkt

  • Für jeden Lehrgang steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung.
  • Es wird versucht, frühzeitig eingegangene Anmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen – nach dem Prinzip „first come, first served“.

Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme liegt in jedem Fall allein beim NFV.

Was muss ich zu einem Lehrgang mitbringen?

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die für einen Lehrgang ausgewählt wurden, erhalten spätestens sieben Tage vor Lehrgangsbeginn eine offizielle Einladung.

Diese Einladung enthält alle wichtigen Informationen zum Lehrgang, unter anderem:

  • den Lehrgangsort und Anreisehinweise
  • Beginn und Ende
  • den Ablauf des Lehrgangs
  • eine Übersicht der mitzubringenden Materialien

Mit dem Einladungsschreiben werden außerdem verpflichtende Formulare versendet. Diese müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Lehrgangsbeginn mitgebracht werden:

  • Einverständniserklärung der Eltern (bei minderjährigen Teilnehmenden)
  • Zustimmung zu den Fotorechten
  • Schulbescheinigung / Schulbefreiung

 

Wie lang geht der Lehrgang täglich?

Der Junior‑Coach‑Lehrgang erstreckt sich in der Regel über vier Ausbildungstage.

Die zeitliche Struktur ist wie folgt:

  • Tag 1 bis 3: jeweils von 8:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
  • Tag 4: von 8:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

Je nach Standort und organisatorischen Rahmenbedingungen kann es vor Ort zu leichten zeitlichen Anpassungen kommen.

Besonderheit NFV‑Akademie (mit Übernachtung):
Junior-Coach Lehrgänge, die in der NFV‑Akademie mit Übernachtung stattfinden, weichen von diesen Zeiten ab. Hier ist das Programm über den gesamten Tag verteilt, da Theorie‑, Praxis‑ und Rahmenprogramme kombiniert durchgeführt werden.

Die genauen Zeiten sind der offiziellen Einladung zu entnehmen.

Wie sind die Teilnehmer bei einem Lehrgang versichert?

Ein möglicher Versicherungsschutz über die Schule ist im Vorfeld mit der Schulleitung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers zu klären.
Erfolgt die Anmeldung über die Schule, besteht dieser Versicherungsschutz in der Regel.

Darüber hinaus sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Lehrgangs bedingungsgemäß unfallversichert:

  • über die ARAG‑Sportversicherung des NFV
    bzw.
  • über den Kommunalen Schadenausgleich

Der konkrete Leistungsumfang der Versicherung kann bei Interesse direkt bei der ARAG‑Sportversicherung erfragt werden.

Wichtiger Hinweis:
Die ARAG‑Sportversicherung bzw. der Kommunale Schadenausgleich ersetzen nicht die Leistungen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Der Abschluss zusätzlicher Versicherungen (z. B. einer privaten Unfallversicherung) liegt im eigenen Ermessen der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers.

Muss ich für einen Lehrgang vom Unterricht befreit werden?

Findet der Junior‑Coach‑Lehrgang an Schultagen (werktags) statt, muss für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer eine Befreiung vom Unterricht beantragt werden.
Der Antrag erfolgt über die Erziehungsberechtigten bei der jeweiligen Schulleitung.

Unser Tipp:
Dem Antrag auf Unterrichtsbefreiung sollte eine Kopie der Anmeldebestätigung des NFV beigefügt werden.
Diese Anmeldebestätigung wird in der Regel spätestens sieben Tage vor Lehrgangsbeginn per E‑Mail vom NFV versendet.

Grundsätzlich empfehlen wir, bereits im Vorfeld mit der Schulleitung Rücksprache zu halten, ob eine Befreiung für die Teilnahme am Junior‑Coach‑Lehrgang möglich ist.

Was ist, wenn keine Lehrgänge in meiner Nähe stattfinden?

Sollte aktuell kein Junior‑Coach‑Lehrgang in deiner Nähe angeboten werden, bitten wir dich um ein wenig Geduld. Unser Ziel ist es, möglichst alle Landkreise in Niedersachsen regelmäßig mit Lehrgangsangeboten abzudecken.

Alternativ hast du die Möglichkeit, gemeinsam mit deiner Schule eine Austragung zu beantragen.
Alle wichtigen Informationen sowie das Bewerbungsformular findest du im Bereich
„Infos für Schulen & Vereine“.

So kannst du aktiv dabei helfen, den Junior‑Coach‑Lehrgang auch in deine Region zu holen.

Können sich auch Vereine für die Ausrichtung eines Lehrgangs bewerben?

Ja, Vereine können sich für die Ausrichtung eines Junior‑Coach‑Lehrgangs bewerben, allerdings nur in Zusammenarbeit mit einer Schule.

Voraussetzung ist eine aktive Schulkooperation, die entsprechend nachgewiesen werden muss. Dies kann zum Beispiel eine benachbarte oder bestehende Partnerschule sein – in der Regel gibt es hierfür passende Schulen in räumlicher Nähe.

Die Bewerbung für eine Austragung erfolgt gemeinsam mit der Schule.

Darf ich hinterher eigeständig eine Schulfußball-AG leiten?

Eine eigenständige Leitung einer Schulfußball‑AG ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzung ist, dass:

  • eine Lehrkraft die Junior‑Coach‑AG berät und betreut
  • und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt

Unter diesen Bedingungen darf eine Schulfußball‑AG von Junior‑Coaches begleitet und durchgeführt werden.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in den Bestimmungen für den Schulsport, siehe Abschnitt 3.2.2.