Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen und Geschäftsbedingungen zur Anmeldung beim „Junior-Coach-Lehrgang“ des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V. (NFV).
1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung kann ausschließlich über die Webseite www.junior-coach.de des Niedersächsischen Fußballverbandes (nachstehend Anbieter genannt) erfolgen. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss zu Lehrgangsbeginn mindestens 14 Jahr alt sein und darf bei Beendigung des Lehrgangs nicht älter als 18 Jahre alt sein. Ist ein Lehrgang ausgebucht (Ampel auf Rot), werden weitere Anmeldungen bei Bedarf in die Warteliste aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung (per E-Mail) des Anbieters zustande.
2. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf etwaigen Prospekten und den Veröffentlichungen auf der Internetseite www.junior-coach.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der offiziellen Einladung.
3. Gebühren
Mit Erhalt der offiziellen Einladung ist bei Lehrgängen, für die eine Gebühr erhoben wird – siehe dazu gesonderten Hinweis in der Ausschreibung auf www.junior-coach.de bzw. in der offiziellen Einladung - bis spätestens sieben Tage vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsgebühr zur Zahlung fällig. Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen dieser Fristen, kann der Anbieter eine Löschung der Anmeldung durchführen - die Teilnahme ist dadurch verwirkt. Die Gebühr ist auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Stadtsparkasse Barsinghausen
IBAN: DE60251512700000158675
BIC: NOLADE21BAH
Alle weiteren Informationen bezüglich der Zahlung der Lehrgangsgebühr entnehmen Sie der offiziellen Einladung.
4. Rücktritt eines Teilnehmers
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist jederzeit möglich. Die Stornierung muss mind. 7 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Bei einer etwaig eingezahlten Lehrgangsgebühr geht hiermit die komplette Rückerstattung einher. Bei danach eingehenden Rücktrittsmeldungen ist eine Stornogebühr von 50 % fällig. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Lehrgangsregeln (z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer/ die Teilnehmerin auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Mindestteilnehmerzahl
Sind 3 Wochen vor Beginn des Lehrganges weniger 14 Anmeldungen zu verzeichnen, behält sich der NFV vor, den Lehrgang abzusagen.
c) Aus wichtigem Grunde
Dem Anbieter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.
6. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Vorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf die dreifache Lehrgangsgebühr beschränkt.
7.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Stadionbesuche usw.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.4 Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
8. Versicherungen
Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss zwingend für Lehrgänge kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen, z. B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. Ein etwaig über die Schule bestehender Versicherungsschutz ist mit der Schulleitung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zu klären und ist nicht Sache des NFV.
9. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
10. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und veröffentlicht werden können - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
11. Gerichtsstand
Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist der Wohnsitz des Teilnehmers/ der Teilnehmerin maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
12. Sonstiges
Die etwaige Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Anbieterkennzeichnung
Niedersächsischen Fußballverbandes e.V.
Junior-Coach
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen
Tel. 0 51 05/75-280
Fax 0 51 05/75-191
www.nfv.de
www.junior-coach.de
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen und Geschäftsbedingungen zur Anmeldung bei einem weiterführenden „Junior-Coach-Lehrgang“ (Teil 2 oder Teil 3) des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V. (NFV).
1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung kann ausschließlich über die Webseite www.junior-coach.de des Niedersächsischen Fußballverbandes (nachstehend Anbieter genannt) erfolgen. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss zu Lehrgangsbeginn mindestens 15 Jahre alt sein und darf bei Beendigung des Lehrgangs nicht älter als 18 Jahre alt sein. Ist ein Lehrgang ausgebucht (Ampel auf Rot), werden weitere Anmeldungen bei Bedarf in die Warteliste aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung (per E-Mail) des Anbieters zustande.
2. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf etwaigen Prospekten und den Veröffentlichungen auf der Internetseite www.junior-coach.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der offiziellen Einladung.
3. Gebühren
Gebühren fallen bei weiterführenden „Junior-Coach-Lehrgängen“ nicht an. Diese werden vom NFV und seinen Partnern im Rahmen des Junior-Coach Prämiensystem getragen. Dies gilt auch für Lehrgänge mit Übernachtung und Vollverpflegung.
4. Rücktritt eines Teilnehmers
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist jederzeit möglich. Die entsprechende Stornierung muss bis mind. 7 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Lehrgangsregeln (z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer/ die Teilnehmerin auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Mindestteilnehmerzahl
Sind 3 Wochen vor Beginn des Lehrganges weniger 14 Anmeldungen zu verzeichnen, behält sich der NFV vor, den Lehrgang abzusagen.
c) Aus wichtigem Grunde
Dem Anbieter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.
6. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Vorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf die dreifache Lehrgangsgebühr beschränkt.
7.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Stadionbesuche usw.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.4 Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
8. Versicherungen
Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss zwingend für Lehrgänge kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen, z. B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. Ein etwaig über die Schule bestehender Versicherungsschutz ist mit der Schulleitung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zu klären und ist nicht Sache des NFV.
9. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
10. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und veröffentlicht werden können - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
11. Gerichtsstand
Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist der Wohnsitz des Teilnehmers/ der Teilnehmerin maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
12. Sonstiges
Die etwaige Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Anbieterkennzeichnung
Niedersächsischen Fußballverbandes e.V.
Junior-Coach
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen
Tel. 0 51 05/75-280
Fax 0 51 05/75-191
www.nfv.de
www.junior-coach.de