FAQs - Häufig gestellte Fragen
Ja, eine Anmeldung ist nur online über www.junior-coach.de möglich. Solltet Ihr keine eigene Email-Adresse haben, dann fragt bitte Eure Erziehungsberechtigten oder auch Personen aus Schule und Verein für die Nutzung "ihrer" Email-Adresse zur Registrierung bzw. Anmeldung.
Der NFV sendet allen Teilnehmern spätestens sieben Tage vor Lehrgangsbeginn eine offizielle Einladung per Email zu. Diese enthält alle wichtigen Hinweise (u.a. Lehrgangsort bzw. Anreisehinweise, Beginn/Ende, Verlauf und mitzubringende Sachen) zum Lehrgang. In diesem Zuge erhältst Du drei Formblätter (Elternbescheinigung, Schulbefreiung, Fotorechte), die Du zu Lehrgangsbeginn unterschrieben mitzubringen hast. Ohne diese Bescheinigungen wird Dir die Teilnahme verwehrt. Die nicht berücksichtigten Teilnehmer erhalten alle eine entsprechende Absagemail. Sollten Kandidaten aufgrund von Absagen nachnominiert werden, erfolgt dieses ebenfalls per Email. Die offizielle Einladung dient auch dazu, um eine etwaige Unterrichtsbefreiung durch den Teilnehmer bei der Schulleitung zu beantragen.
Die Teilnahmegebühr beträgt i.d.R. gerade einmal 30 Euro (für Lehrgänge mit Übernachtung 50 Euro) und beinhaltet neben jeglichen Lehrgangsunterlagen auch ein Mittagessen an allen vier Lehrgangstagen. Die Zahlungsmodalitäten sind nach der Anmeldung dem Einladungsschreiben zu entnehmen.
Weiterführende Lehrgänge und spezielle Junior-Coach Fortbildungen sind im Rahmen unseres Prämiensystems für Junior-Coaches sogar komplett kostenlos.
Die Zuteilung obliegt alleine dem NFV. Da der NFV möglichst viele Schüler aus unterschiedlichen Schulen und Regionen erreichen möchte, ist ein wichtiges Kriterium die Schulzugehörigkeit bzw. der Schulort. Hinzu kommen bspw. auch die Angaben zur Motivation. Hauptvoraussetzung ist allerdings das richtige Alter (14 bis 18 Jahre). Wir werden zudem versuchen Personen, die sich frühzeitig angemeldet haben, bevorzugt zu berücksichtigen, ganz nach dem Motto "first come - first served".
Jeder Teilnehmer, der für einen Lehrgang ausgewählt wurde, erhält spätestens sieben Tage vor Lehrgangsbeginn eine offizielle Einladung mit allen Informationen (Elternbescheinigung/ Schulbefreiung), welche zum Lehrgang mitzubringen sind (u.a. Anreisehinweise, Ablauf, Sportsachen etc.). Wichtig sind insbesondere die drei Formblätter - siehe weiter oben.
Der Junior-Coach-Lehrgang geht an den ersten drei Ausbildungstagen von 8.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr und am vierten Ausbildungstag von 8.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr. Es kann durchaus zu individuellen Anpassungen vor Ort kommen.
Ein etwaig über die Schule bestehender Versicherungsschutz ist mit der Schulleitung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zu klären. Erfolgt die Anmeldung über die Schule, ist dieses in der Regel der Fall. Alle Teilnehmer sind darüber hinaus bedingungsgemäß über die ARAG-Sportversicherung des NFV bzw. den Kommunalen Schadenausgleich unfallversichert. Den konkreten Versicherungsumfang bitten wir bei Interesse direkt bei der ARAG-Sportversicherung zu erfragen.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ARAG-Sportversicherung bzw. der Kommunale Schadenausgleich in keinem Fall die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ersetzt. Der Abschluss weiterer Versicherungen, z. B. einer privaten Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers.
Sollte der Lehrgang auch werktags bzw. an Schultagen stattfinden, muss jeder Teilnehmer zwingend über den oder die Erziehungsberechtigte(n) eine Befreiung vom Schulunterricht beantragen. Wir empfehlen zum Antrag auf Befreiung eine Kopie der Anmeldebestätigung des NFV beizulegen. Die Anmeldebetätigung wird in der Regel spätestens sieben Tage vor Lehrgangsbeginn vom NFV per Email versendet. Generell solltet ihr vorab schon mehr bei der Schulleitung "vorfühlen", ob ihr für einen derartigen Lehrgang befreit werdet.
Sofern kein Lehrgang in Deiner Nähe angeboten wird, so bitten wir Dich etwas Geduld aufzubringen. Wir versuchen möglichst in jeden Landkreis Niedersachsens zu kommen. Alternativ kannst Du Dich aber auch mit Deiner Schule für eine Austragung bewerben. Infos und ein Bewerbungsformular hierzu findest Du unter "Infos für Schulen & Vereine".
Vereine können sich nur gemeinsam mit einer Schule bzw. mit aktiver Schulkooperation (Nachweis erforderlich) - z.B. der benachbarten Partnerschule, die es sicherlich in der Nähe gibt - für die Ausrichtung bewerben.
Dieses ist klar geregelt. Sofern eine Lehrkraft die Schüler berät und betreut, ist dieses mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich. Siehe unter 3.2.2 in den Bestimmung für den Schulsport.